die Stadtratsfraktion Bündnis ´90 / Die Grünen beantragt, im Zuge der Umsetzung des Parkplatz-Bewirtschaftungskonzepts auf den Parkplätzen am Rande der Altstadt Ladestationen für Elektro-Autos einzurichten und entsprechende bauliche Voraussetzungen für spätere Erweiterungen zu schaffen. Pro Parkplatz sollen mindestens zwei Ladestationen mit Normalladepunkten (11 bis 22 kW) aufgestellt werden. Die Abgabe des Stroms soll nicht kostenlos, sondern über ein Bezahlsystem gemäß den Förderrichtlinien erfolgen, durch die Stadtwerke und / oder über den Beitritt zu einem Ladeverbund.
Um die von der Bundesregierung formulierten Klimaziele zu erreichen, ist u.a. ein deutlicher Ausbau der Elektromobilität notwendig. Der Bund fördert daher die Anschaffung von Elektro-Autos und folgerichtig auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im März 2021 ein Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ aufgelegt, das bis zu 80% der Kosten übernimmt. Dies sollten wir als Stadt Weißenburg nutzen, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und uns in diesem Bereich attraktiv und zukunftsfähig aufzustellen. Im letzten Jahr haben sich die Zulassungszahlen von E-Autos verdoppelt und werden weiter rasant ansteigen, dementsprechend wird die Nachfrage nach Ladepunkten zunehmen.
Entscheidung:
Der Antrag wurde mehrheitlich in der Stadtratssitzung am 22.07.2021 mit folgenden Änderungen angenommen:
- Die Stadt Weißenburg steigt mit Hilfe des aktuellen Förderprogramms in die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen ein
- Ausgestattet werden vorerst die Parkplätze „Gassla-Bauer“ (zwei Ladesäulen) „Wallgraben“ (eine Ladesäule) und „Seeweiher“ (drei Ladesäulen).
Jede Ladesäule verfügt über zwei Normalladeplätze mit 22 kW, sodass insgesamt 12 Lademöglichkeiten entstehen. - Mit der in der Vorlage zur Sitzung vom 07.07.2021 vorgestellten Aufgabenverteilung zwischen der Stadt und der Stadtwerke Weißenburg GmbH besteht Einverständnis.
- Im Haushalt 2022 sind für die Umsetzung der genannten Maßnahmen (Nr. 2) 140.000 € an Ausgaben und 78.000 € an Einnahmen über Fördermittel vorzusehen
- Umsetzung der Maßnahme steht unter Vorbehalt, dass die Stadt bei der Zuteilung von Fördermitteln, die im sog. Windhundprinzip erfolgt, zum Zuge kommt.