Antrag auf Satzungsänderung Inklusionsbeirat

Gestellt am 29.03.2025. Abgelehnt 5 : 19 Stimmen

Der Inklusionsbeirat soll die Interessen von Menschen mit Behinderung wahrnehmen. Dazu ist es
erforderlich, dass auch Betroffene Mitglieder im Inklusionsbeirat sind. Die Vertreter von örtlichen
Verbänden oder Vereinen sind meist selbst nicht von Beeinträchtigungen betroffen, sondern
betreuen die entsprechenden Personengruppen. Die Vertreter der Bürgerschaft sollten daher aus
dem Kreis der von Beeinträchtigungen betroffenen Personen gewählt werden. Wären hier auch nicht
beeinträchtigte Personen wählbar, könnte die Situation entstehen, dass es im Inklusionsbeirat keinen
einzigen direkt betroffenen Vertreter für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt. Das kann nicht im
Sinne der Teilhabe sein.
Analoge Regelungen gibt es in den Satzungen von Seniorenbeirat und Jugendparlament.

Original-Antrag zum Nachlesen